INVEKOS-CC-Verordnung 2010
Am 28.12.2009 wurde mit BGBl. II Nr. 492/2009 die Verordnung über das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem im Bereich der Direktzahlungen, über die Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) und über sonstige horizontale Regeln (INVEKOS-CC-V 2010) veröffentlicht.
Sie enthält neben allgemeinen Bestimmungen Regelungen betreffend den Sammelantrag, die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross Compliance - CC), Hanf, die Betriebsübergabe sowie gemeinsame Bestimmungen.Downloads
INVEKOS-CC-V 2010 (PDF 78,31 kB )
04.01.2010, Lebensministerium I/7


