Mutterkuhzusatzprämien-Verordnung 2009
Am 23.12.2009 wurde mit BGBl. II Nr. 482/2009 die Verordnung über die Gewährung einer zusätzlichen Mutterkuhprämie im Jahr 2009 (Mutterkuhzusatzprämien-Verordnung 2009) veröffentlicht.
Darin wird festgelegt, dass für jede im Jahr 2009 geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche nationale Prämie in Höhe von 30 Euro gewährt wird.Downloads
Mutterkuhzusatzprämien-Verordnung 2009 (PDF 23,88 kB )
04.01.2010, Lebensministerium I/7


